Löschung im Konsens mit Google

Fake-Bewertungen bei Google löschen - so funktioniert es:

“Sofern ein Unternehmen Zweifel hat, ob eine Bewertung echt ist, muss die Plattform Abhilfe schaffen. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) entschieden. Demnach muss der Eintrag entweder gelöscht werden, oder die beurteilende Person muss sich klar identifizierbar machen (Aktenzeichen 7 W 11/24). (...) Vergleichbar hatte der Bundesgerichtshof im Jahr 2022 über Hotelbewertungen auf einem Reiseportal entschieden (Aktenzeichen VI ZR 1244/20). Demnach muss das Portal klären, ob die dort beurteilende Person Gast des Hotels war oder die Bewertung löschen.” (FAZ vom 16.2.2024)

Auf Google gelistete Unternehmen können daher die Löschung sie betreffender anonymer Bewertungen beantragen. Auf den Inhalt der einzelnen Bewertungen kommt es dabei nicht an. Es reicht, dass die Bewertung anonym oder pseudonym veröffentlicht wurde, und das trifft derzeit praktisch auf alle Rezensionen zu.

Damit kann fast jede Bewertung entfernt werden, denn Google verfügt nur selten über nachprüfbare Angaben zur Identität der “Rezensenten”. Diese wären jedoch Voraussetzung dafür, dass das bewertete Unternehmen die Bewertung auf Echtheit überprüfen kann, so wie es die Gerichte verlangen.

Google hat auf diese Situation reagiert, indem es auf eine Löschaufforderung durch den Geschäftsinhaber hin Bewertungen zunächst aufgrund von "Diffamierung" löscht, und die Rezensenten dann mit einer Email auf die Möglichkeit hinweist, gegen die Löschung Widerspruch zu erheben.

Bleibt es bei der Löschung, dann wird im Rezensionsprofil des Geschäftseintrags ein Banner eingeblendet, in dem die Anzahl der Bewertungen genannt wird, die in den letzten 12 Monaten "aufgrund von Beschwerden wegen Diffamierung entfernt" wurden.

In der Praxis sträubt Google sich und läßt Anträge oftmals unbeantwortet. Dazu muss man wissen: Anträge werden von Google aufgrund der großen Anzahl automatisch bearbeitet. Eine Diskussion des konkreten Einzelfalls läuft ins Leere, wenn seitens Google niemand den Inhalt der Beschwerde liest und schon gar nicht individuell entscheidet. Entscheidend für eine Genehmigung der Anträge auf Entfernung durch Google ist vielmehr, dass die Anträge solche technischen Formalia aufweisen, wie sie die Automatik von Google erwartet. Ist dies der Fall, dann werden erfahrungsgemäß die allermeisten negativen Bewertungen innerhalb von einer Woche durch Google entfernt.

Negative Fake-Bewertungen können so dauerhaft entfernt werden, während die echten positiven Bewertungen stehen bleiben. Im Ergebnis verbessert sich dadurch die Durchschnittsbewertung (also das Rating, die goldenen “Google-Sterne”) mit der Ihr Unternehmen in der Google-Suche und auf Google Maps präsentiert wird. Damit kann auch das Ranking in den lokalen Suchergebnissen verbessert werden. Außerdem verschwinden verleumderische Bewertungstexte, welche damit auch nicht mehr für zusammenfassende Unternehmensbeschreibungen durch Chatbots herangezogen werden können.

Nennen Sie uns einfach den Namen und Ort Ihres Unternehmens unter dem es in Google zu finden ist, sowie die diesbezüglich zu löschende(n) Bewertung(en) (Beschreibungen, Screenshots oder Links) mit folgendem Formular:


Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (Gewerbetreibende oder Freiberufler) und nicht an Verbraucher. Es findet weder eine rechtliche Beratung noch eine rechtliche Prüfung statt. Eine Erfolgsgarantie bezüglich der Löschung kann nicht gegeben werden, eine Zahlung ist jedoch ausschließlich im Erfolgsfall fällig.

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